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Dokument-ID: 1093319
7.2.1 Enterbung, Enterbungsgründe (§§ 769, 770 ABGB)
Voraussetzungen
Die Entziehung des Pflichtteils schließt die Entziehung des gesetzlichen Erbrechts, die – für sich genommen – nicht an die Voraussetzungen der §§ 770 ff gebunden ist, im Zweifel mit ein. Die Entziehung des gesetzlichen Erbteils (und damit die Setzung auf den Pflichtteil) ist im Rahmen der Testierfreiheit ohne besondere Gründe möglich.