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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.7 Erbschaftsschenkung

Die Erbschaftsschenkung ist die unentgeltliche Veräußerung des Erbrechts. Auf die Erbschaftsschenkung sind nach hA die §§ 1278 ff ABGB analog anzuwenden. • [Fußnote: Linder in Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbschaftskauf § 12 Rz 41.]  Da die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB aber nur auf entgeltliche Geschäfte anwendbar sind, greift § 1283 ABGB bei Erbschaftsschenkungen nicht.

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