© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1115155
10.7 Erbschaftsschenkung
Die Erbschaftsschenkung ist die unentgeltliche Veräußerung des Erbrechts. Auf die Erbschaftsschenkung sind nach hA die §§ 1278 ff ABGB analog anzuwenden. • [Fußnote: Linder in Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbschaftskauf § 12 Rz 41.] Da die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB aber nur auf entgeltliche Geschäfte anwendbar sind, greift § 1283 ABGB bei Erbschaftsschenkungen nicht.