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Dokument-ID: 1129130
4.2.9 Exkurs: Mietrecht als Vermächtnis, Wohnungseigentum im Todesfall
Sonderrechtsnachfolge in das Hauptmietverhältnis
Grundsätzlich ist es auch möglich ein Mietrecht als Vermächtnis zu vermachen. Wird ein Mietrecht vermacht, schuldet die Verlassenschaft, bzw nach Einantwortung der Erbe, die Abtretung der Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter an den Vermächtnisnehmer. Eine Vertragsübernahme erfordert grundsätzlich auch die Zustimmung des Vermieters, sodass nach der Lehre die Vermächtniserfüllung (also die Abtretung der Mietrechte) keinen Übergang des gesamten Mietverhältnisses auf den Vermächtnisnehmer bewirkt (Apathy, ZR VII ErbR5, Rz 7/11).