© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 866532
5.3.8 Gesetzliches Erbrecht der gesetzlichen Erben des anderen Ehegatten
Ärvdabalk 3 kap. 8 § bestimmt, dass die gesetzlichen Erben eines Ehegatten auch gesetzliche Erben nach dem anderen Ehegatten sein sollen, wenn dieser andere Ehegatte keine gesetzlichen Erben hinterlässt. Diese Bestimmung hat in der schwedischen Rsp und L bedeutende Auslegungsfragen aufgeworfen: