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Dokument-ID: 866688
6.3.9 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten (und dessen gesetzlicher Erben)
Im logisch nächsten Schritt ist die Stellung des Ehegatten im Erbrecht darzulegen.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten neben der ersten Parentel
Der überlebende Ehegatte ist in der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich dann Alleinerbe, wenn der Erblasser keine Nachkommen hinterlässt (PK/ÄB 3:1.1). Hinterlässt der Erblasser jedoch Nachkommen, so hat der überlebende Ehegatte zunächst genauso das Recht, die gesamte Verlassenschaft in seinem alleinigen Besitz zu behalten.