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Dokument-ID: 881603
6.3.1 Erbteil des Ehepartners oder eingetragenen Partners (§ 744 ABGB)
§ 744 ABGB entspricht dem bisherigen § 757. Neben sprachlichen Anpassungen und der Erwähnung der eingetragenen Partner sieht § 744 ABGB eine weitere Stärkung des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten oder eingetragenen Partners neben Geschwistern und Großeltern des Verstorbenen vor. So soll der Ehegatte des kinder- und elternlosen Verstorbenen dessen Geschwister und Großeltern verdrängen und die gesamte Verlassenschaft erhalten.