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Dokument-ID: 1202335
1.2.1 Grunderwerbsteuerpflicht
Allgemeines
Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere:
- Kaufvertrag/anderes Rechtsgeschäft, welches den Anspruch auf Übereignung begründet
- der Erwerb des Eigentums, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Übereignung begründet