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Dokument-ID: 976717
2.4 Inhalt der Erbantrittserklärung (§ 159 AußStrG)
Rechtliche Grundlage
„§ 159. (1) Die Erbantrittserklärung hat zu enthalten:
- Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift des Erbansprechers;
- die Berufung auf einen Erbrechtstitel;
- die ausdrückliche Erklärung, die Erbschaft anzutreten;
- die ausdrückliche Erklärung, ob dies unbedingt oder mit dem Vorbehalt der Rechtswohltat des Inventars (bedingte Erbantrittserklärung) geschehe.