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Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.4 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Jene Teile des ErbRÄG 2015, die die Anpassung an die EuErbVO betreffen, treten mit 17.08.2015 in Kraft und sind anzuwenden, wenn der Verstorbene am oder nach diesem Tag verstorben ist.

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