© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 881011

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.4 Nachberechtigung (§ 708 ABGB)

Grundsätzliches

§ 708 ABGB bezieht sich auf den Fall, dass der Erbe unter einer verneinenden bzw auflösenden Bedingung oder nur auf bestimmte Zeit eingesetzt wurde, und ordnet an, dass diesem gegenüber dem nachfolgenden Erben dieselbe Rechtsstellung zukommt, wie einem Vorerben gegenüber dem Nacherben. Daher spricht man auch von „konstruktiver Nacherbschaft“. Die Bestimmung gilt auch für die Rechtsstellung eines „Vorvermächtnisnehmers“ gegenüber dem „Nachvermächtnisnehmer“.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop