© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1192820
3.6 Nacherbschaft auf den Überrest (befreite Vorerbschaft, § 609 ABGB)
Im Zweifel ist eine Nacherbschaft auf den Überrest, die auch als befreite Vorerbschaft bezeichnet wird, anzunehmen.
Der Nacherbe erhält von der Erbschaft nur, was beim Tod des Vorerben noch übrig ist.