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Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.5 Praxistipp für (letztwillige) Verfügungen

Wie bereits dargelegt ist die Regelung des rechtlichen Schicksals digitaler Güter dringend zu empfehlen, und zwar aus folgenden 2 Gründen:

Erstens kann hierdurch dem wahren Willen der verstorbenen Person am genauesten entsprochen werden und digitale Daten bspw gelöscht oder auch veröffentlicht werden.

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