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Dokument-ID: 1235061
3.4.5 Praxistipp für (letztwillige) Verfügungen
Wie bereits dargelegt ist die Regelung des rechtlichen Schicksals digitaler Güter dringend zu empfehlen, und zwar aus folgenden 2 Gründen:
Erstens kann hierdurch dem wahren Willen der verstorbenen Person am genauesten entsprochen werden und digitale Daten bspw gelöscht oder auch veröffentlicht werden.