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Dokument-ID: 1261354
2.3.2 Rechtsmittel gegen den Beschluss zur Feststellung des Erbrechts
Beschlüsse des Gerichtes erster Instanz können mit Rekurs an das Gericht zweiter Instanz (Rekursgericht) angefochten werden. Der Rekurs ist grundsätzlich aufsteigend und aufschiebend.