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Dokument-ID: 822003
4.3.5 Schenkung auf den Todesfall
Die Schenkung auf den Todesfall ist eine Schenkung unter der Bedingung, dass der Geschenknehmer den Geschenkgeber überlebt. Es handelt sich um eine Einzelrechtsnachfolge, die gem § 7:53 Abs 2 Ptk nur über Vermögenswerte zulässig ist, die im Fall eines Testaments als Sachvermächtnis angesehen werden würden. Auf die Schenkung auf den Todesfall sind die Bestimmungen über die Schenkung (§§ 6:235 ff Ptk) anzuwenden, wobei die Formerfordernisse des Erbvertrages einzuhalten sind. Die Übereignung findet im Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers statt.