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Dokument-ID: 769765
15.2.9 Schenkungsanrechnung
Größere Änderungen bringt das ErbRÄG 2015 bei der Anrechnung von Vermögensempfängen zu Lebzeiten und deren Hinzurechnung zur Verlassenschaft:
Zunächst wird der Unterschied zwischen der Anrechnung von Schenkungen und der Anrechnung von Vorempfängen aufgegeben. Der Katalog der Vorempfänge verschwindet gänzlich aus dem ABGB, sämtliche unentgeltlichen Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat, werden als Schenkungen definiert.