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Dokument-ID: 1241293
4.9 Testierfähigkeit im grenzüberschreitenden Kontext
Wird eine letztwillige Verfügung mit einem grenzüberschreitenden Bezug errichtet, so stellt sich die Frage nach dem für die Beurteilung der Testierfähigkeit anwendbaren Recht. Hier ist insbesondere auf die EuErbVO zu verweisen.