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Neu Dokument-ID: 976798

Ulrike Christine Walter - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.16.3 Überwindung von Sperren iSd § 149 AußStrG (§ 179 AußStrG)

Rechtliche Grundlage

„§ 179. Eine mit der Bestätigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung des Einantwortungsbeschlusses reicht zur Überwindung einer Sperre (§ 149) aus.“

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