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Dokument-ID: 1192818
3.2 Vermutete Ersatzerbschaft (§ 605 ABGB)
Gem § 605 wird vermutet, dass der Verstorbene die Nachkommen eines eingesetzten Kindes zu Ersatzerben bestimmen wollte, wenn das eingesetzte Kind nicht zur Erbschaft gelangt. Ergibt die Auslegung der letztwilligen Verfügung etwas anderes, geht jedoch diese vor.