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Dokument-ID: 1202344
1.2.5 Vorsteuerberichtigung
Allgemeines
Kommt es im Zuge von unentgeltlichen Übertragungen zu Entnahmen von Liegenschaften aus dem Unternehmensvermögen, hat eine Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG zu erfolgen, wenn die Liegenschaft einst mit Vorsteuerabzug erworben wurde. Der Beobachtungszeitraum beträgt grundsätzlich 20 Jahre. Zeitanteilig muss der Steuerpflichtige für die noch nicht abgereiften Jahre die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.