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Dokument-ID: 1093377
11.11.4 Wer kann die Hinzu- und Anrechnung auf den Pflichtteil fordern?
Bei Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigte Personen haben (konkret) Pflichtteilsberechtigte das Recht, die Anrechnung der Schenkung zu verlangen (§ 782 Abs 1 ABGB). Das sind die Nachkommen des Verstorbenen sowie dessen Ehegatte. Dieses Recht steht Nachkommen nur hinsichtlich solcher Schenkungen zu, die der Verstorbene zu einer Zeit gemacht hat, zu der er ein pflichtteilsberechtigtes Kind gehabt hat, dem Ehegatten (EP) nur bei Schenkungen, die während seiner Ehe oder EP mit dem Verstorbenen gemacht worden sind (§ 782 Abs 2 ABGB).