© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1108433
3.2 Zentrale Voraussetzungen und Verfahrensablauf iSd des Sterbeverfügungsgesetzes
- Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gewöhnlicher Aufenthalt der sterbewilligen Person in Österreich
- Vorliegen einer unheilbaren oder schweren Krankheit
- Zweistufiger Aufklärungsprozess, zum einen über Behandlungsalternativen, die Möglichkeit der Hospizversorgung, Palliativmaßnahmen, andere Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) …, zum anderen über Dosierung, Einnahme und Wirkung des letalen Präparats
- Zweifelsfreie Bestätigung der Entscheidungsfreiheit der sterbewilligen Person durch zwei Ärzte sowie durch die Person, die die Sterbeverfügung dokumentiert (Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertretung)
- Bedenkzeit bzw Wartefrist zwischen der Aufklärung und der Errichtung der Sterbeverfügung
- Höchstpersönliche und schriftliche Errichtung der Sterbeverfügung vor Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung
- Dokumentation und Registrierung der Sterbeverfügung im Sterbeverfügungsregister
- Abgabe des (letalen) Präparats in jeder öffentlichen Apotheke an die in der Sterbeverfügung genannte sterbewillige oder assistierende Person