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FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Zentrale Voraussetzungen und Verfahrensablauf iSd des Sterbeverfügungsgesetzes

  • Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gewöhnlicher Aufenthalt der sterbewilligen Person in Österreich
  • Vorliegen einer unheilbaren oder schweren Krankheit
  • Zweistufiger Aufklärungsprozess, zum einen über Behandlungsalternativen, die Möglichkeit der Hospizversorgung, Palliativmaßnahmen, andere Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) …, zum anderen über Dosierung, Einnahme und Wirkung des letalen Präparats
  • Zweifelsfreie Bestätigung der Entscheidungsfreiheit der sterbewilligen Person durch zwei Ärzte sowie durch die Person, die die Sterbeverfügung dokumentiert (Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertretung)
  • Bedenkzeit bzw Wartefrist zwischen der Aufklärung und der Errichtung der Sterbeverfügung
  • Höchstpersönliche und schriftliche Errichtung der Sterbeverfügung vor Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung
  • Dokumentation und Registrierung der Sterbeverfügung im Sterbeverfügungsregister
  • Abgabe des (letalen) Präparats in jeder öffentlichen Apotheke an die in der Sterbeverfügung genannte sterbewillige oder assistierende Person

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