© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 879801

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.9 Zeugen letztwilliger Verfügungen (§ 587 ABGB)

Fähige Testamentszeugen

Testamentszeugen sollen insbesondere den Beweis sichern und vor Missbrauch schützen (RV ErbRÄG 2015).

Gem § 587 sind keine fähigen Zeugen:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop