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Dokument-ID: 1139577
8.8.2 § 25 Erstmalige Prüfungen
Diese umfassen:
- Ordnungsgemäße Aufstellung (Materialeignung und Ausführung) oder ordnungsgemäßen Einbau
- Die Prüfung von Lagerbehältern, Rohrleitungen und Armaturen auf Dichtheit und Festigkeit gem § 23 (Nachweis der Prüfdrücke)
- Prüfung, Eignung und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen und Leckanzeigesysteme
- Prüfung der Eignung der Maßnahmen zum Explosionsschutz (Umsetzung des Explosionsschutzkonzepts = Explosionsschutzdokument, siehe auch § 7 VEXAT – Prüfungen), Eignung der verwendeten Geräte und Schutzsysteme für die jeweilige Zone = kategorisiert, zonenkonform
- Ausführungsnachweise
- Dichtheitsatteste
- Materialeignungsnachweise
- Nachweise zu mechanischen Daten/Standfestigkeit und Auftriebssicherheit
- Nachweis über die ordnungsgemäße Ausführung der elektrischen Anlage und Betriebsmittel sowie der Erdungsanlage und des Blitzschutzsystems
- Nachweis über die Einhaltung der Maßnahmen zum Explosionsschutz
- Nachweise über die Eignung und Funktionsfähigkeit mechanischer Lüftungsanlagen zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphären
- Nachweise über die Eignung und die Funktionsfähigkeit wesentlicher Sicherheitseinrichtungen