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5.9.2 Absturzgefahr
Ein Arbeitsplatz bei dem Absturzgefahr besteht, lässt sich nicht nur durch die Absturzhöhe definieren, sondern bedarf auch der besonderen Beachtung in Arbeitsbereichen, wo der Mitarbeiter durch Öffnungen in Böden, Decken, Gruben, Gräben und Künetten, bei Öffnungen in Geschoßdecken, wie Installationsöffnungen, oder in Dächern, wie Lichtkuppel oder Dächern sowie Vertiefungen verletzt bzw in Stoffen oder Wasser versinken bzw ertrinken kann, wie zum Beispiel bei Arbeiten in Bereichen von Kläranalgen, Arbeiten in Silos (Getreidesilos) und bei Arbeiten an oder über Gewässern. Die klassische Gefahr eines Absturzes besteht natürlich auf Dächern, aber auch bei folgenden Arbeitsplätzen ergibt sich Absturzgefahr: