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Dokument-ID: 753055
8.5.1 Aktualisierung der Dokumente
Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument wird nach der erstmaligen Evaluierung erstellt. In weiterer Folge muss es aktualisiert werden. In § 4 Abs 4 und 5 ASchG sowie in § 3 der DOK-VO sind die folgenden Gründe angeführt, die eine Überprüfung und Anpassung der Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie in Folge der Dokumentation erfordern: