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Dokument-ID: 1031518
14 Anpassung von Grenzwerten – Erlass des ZAI
Im Arbeitnehmerschutz sind Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe und physikalische Einwirkungen festgelegt. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, erforderlichenfalls Maßnahmen zu treffen, um die Grenzwerte am Arbeitsplatz einhalten zu können. Falls trotz Ausschöpfung aller möglichen Maßnahmen die Einhaltung von Grenzwerten nicht möglich ist, darf nur unter Verwendung entsprechender persönlicher Schutzausrüstung gearbeitet werden.