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Dokument-ID: 399613
10.2.4 Arbeitsorganisation
Die Arbeitsorganisation im Bereich der Bildschirmarbeit ist so zu gestalten, dass Belastungen für den Muskel- und Skelettapparat, für die Augen oder psychische Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Die Bildschirmarbeitsverordnung gibt eine eigene Pausenregelung vor. So muss grundsätzlich nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.