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Dokument-ID: 1000854
4.2.2 Aufgaben und Pflichten im Zuge der Evaluierung
Grundsätzlich sind Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Mitarbeiter eines arbeitsmedizinischen Fachdienstes sowie weitere Fachleute) auch im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung in erster Linie Experten nach dem 7. Abschnitt ASchG Berater und Unterstützer des Arbeitgebers bei der Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung. Das heißt, die Arbeitsplatzevaluierung nach den §§ 4 und 5 ASchG ist und bleibt Aufgabe und Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.