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Dokument-ID: 260478
14.1 Auflagepflichten
Auflagepflicht von gesetzlichen Bestimmungen
Auf Baustellen sind die nachfolgenden, jeweils relevanten gesetzlichen Bestimmungen zur Einsichtnahme an geeigneter für die Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle (zB im Aufenthaltsraum) aufzulegen. Die Zugänglichkeit kann alternativ in elektronischer Form, auf Datenträger samt Ablesevorrichtung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel (zB PC mit Internetzugang) sichergestellt werden.