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Neu Dokument-ID: 245450

Robert Scherz | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.2 Aufsichtsperson

Baustellen – Aufsichtsperson

Qualifikation der Aufsichtsperson

Als Aufsichtsperson ist nur geeignet, wer

  1. die für die jeweiligen Arbeiten erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen im Bezug auf Arbeitssicherheit besitzt,
  2. die Kenntnisse über die damit verbundenen Arbeitnehmerschutzvorschriften besitzt – diese Kenntnisse sind in geeigneter Form nachzuweisen, zB durch ein Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  3. die Gewähr über die gewissenhafte Durchführung der Aufgaben bietet.

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