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Dokument-ID: 984368
6.8 Besonders gefährdete und schutzbedürftige Personen
Falls ein Arbeitnehmer Träger eines aktiven medizinischen Implantats (Herzschrittmacher, Defibrillator, Cochlea-Implantat, Insulinpumpe etc) ist, so darf er einem statischen Magnetfeld von höchstens 0,5 Millitesla ausgesetzt sein. Für Felder mit Frequenzen größer Null (Wechselfelder) enthält die VEMF keine Grenzwerte für Implantatträger, jedoch ist zu berücksichtigen, dass Implantate weitaus empfindlicher auf EMF-Belastung reagieren können als der Mensch, so dass die Grenzwerte für Arbeitnehmer keinen Schutz vor Fehlfunktionen eines Implantats bieten.