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Dokument-ID: 1132742
20.1 Bestimmungen zur Koordination
Im Falle von Reinigungsarbeiten, die von externen Dienstleistern durchgeführt werden, ist die Koordination nach § 8 ASchG auch bei der Evaluierung ein wesentlicher Aspekt. Koordination iSv § 8 ist dann umzusetzen, wenn in einer Arbeitsstätte, auf einer Baustelle oder einer auswärtigen Arbeitsstelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber beschäftigt werden. Die betroffenen Arbeitgeber haben in diesem Fall bei der Durchführung der Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheit zusammenzuarbeiten. Hierbei haben sie vor allem