© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1132708

Christian Schenk | Glossar

Bildschirmarbeit – spezielle Evaluierung

(§ 68 ASchG)

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist, auf Grundlage der allgemeinen Arbeitsplatzevaluierung, auch auf die mögliche Beeinträchtigung des Sehvermögens sowie auf physische und psychische Belastungen bei Bildschirmarbeit besonders Bedacht zu nehmen. Auf Grundlage dieser Ermittlung und Beurteilung sind zweckdienliche Maßnahmen zur Ausschaltung der festgestellten Gefahren zu treffen, das allfällige Zusammenwirken der festgestellten Gefahren muss berücksichtigt werden.

Es sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:

– Die Software muss der auszuführenden Tätigkeit angepasst sein.

– Die Software muss benutzerfreundlich sein und gegebenenfalls dem Kenntnis- und Erfahrungsstand der Benutzer angepasst werden können.

– Die Systeme müssen den Arbeitnehmern Angaben über die jeweiligen Abläufe bieten.

– Die Systeme müssen die Information in einem Format und in einem Tempo anzeigen, das den Benutzern angepasst ist.

– Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.