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12.2 Checklisten
Hilfestellung zur Gefahrenermittlung
Checklisten dienen als Hilfestellung zur Gefahrenermittlung und sind nicht Teil der Dokumentation. Dies bedeutet, dass sie auch nicht einer Behörde vorgelegt werden müssen, da sie nicht zwingend verwendet werden müssen. Die Gefahrenermittlung kann grundsätzlich auch ohne die Hilfe von Checklisten durchgeführt werden, wesentlich ist das S&G-Dokument. Trotzdem wird geraten, erstellte bzw ausgefüllte Checklisten aufzuheben, um ggf einen Nachweis über die durchgeführte Gefahrenermittlung führen zu können. Es wird weiters geraten, in die Checklisten auch die festgestellten Gefahren zu vermerken, die nicht Eingang in die Dokumentation finden, zum Beispiel weil es sich um unmittelbare Verstöße gegen rechtliche Vorschriften handelt (zB fehlende Schutzhaube bei einer Kreissäge) und nicht um die Umsetzung eines Schutzziels.