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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

22.1.1 Definitionen, Regelungsbereich

Das Arbeiten in Behältern kann besondere Gefahren in sich bergen, wobei gegen diese Gefahren spezielle Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff „Behälter“ im Arbeitnehmerschutz? Hier wurde viele Jahre ein Begriff verwendet, der als Überbegriff für eine Reihe von Arbeitssituationen zu verstehen war. Dies wurde mit der Novelle zur AM-VO begrifflich klarer geregelt, so unterscheiden die §§ 23a und 23b zwischen:

  • Arbeiten in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen
  • Arbeiten in (geschlossenen bzw schließbaren) Behältern und
  • Arbeiten an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern

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