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4.1 Der Arbeitgeber
Zuständig und verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber. Nach § 3 des ASchG (allgemeine Pflichten der Arbeitgeber) sind Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde der Arbeitnehmer treffen. Dies umfasst auch und vor allem Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.