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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.6.1 Der Begriff „tief greifende“ Verkettung

Grundlagen in der MSV 2010

In der MSV 2010 wird der Begriff tief greifende Verkettung nicht verwendet. Die rechtliche Grundlage für die Verkettung von Maschinen findet sich in den Begriffsdefinitionen des § 2 Abs 2 lit a der MSV 2010: Demnach wird eine Gesamtheit von Maschinen oder von unvollständigen Maschinen als (eine neue) Maschine betrachtet, wenn diese Gesamtheit so zusammenwirkt, so angeordnet ist und betätigt wird, dass sie als Gesamtheit funktioniert (genaue Formulierung siehe § 2 Abs 2 lit a, MSV 2010 vierter Gedankenstrich).

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