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Dokument-ID: 1013623
3.3.1 Der Brandschutzbeauftragte
Geregelt in § 43 der AStV: Brandschutzbeauftragte sind nur erforderlich, wenn diese für die Arbeitsstätte behördlich vorgeschrieben sind. Ist dies der Fall, sind die Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz nach § 45 zu setzen (Brandschutzordnung, Brandschutzbuch, Brandschutzplan, Durchführung von Übungen …).