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1.3 Der Prozess der Evaluierung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) definiert als zentrale Forderung im § 4 die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung (auch als Evaluierung oder Gefährdungsbeurteilung bezeichnet). Die Durchführung der Evaluierung ist ein iterativer Prozess, bei dem die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen. In Folge müssen bei den ermittelten Gefahren, wo die Risikobeurteilung ergeben hat, dass die bestehenden Maßnahmen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz nicht ausreichend sind, weitere Maßnahmen zur Herstellung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt und durchgeführt werden. Bei der Maßnahmenfindung sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung nach § 7 ASchG (Grundlage für das STOP-Prinzip) anzuwenden. In Folge muss gemäß den Vorgaben der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten eine Dokumentation erstellt werden.