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Dokument-ID: 1086346
9.3.1 Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)
Das Gegenstück zur ExSV im Arbeitnehmerschutz ist die „Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT“, eine Verordnung (insbesondere) zu § 25 des ASchG. Die VEXAT gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen und regelt die Schutzmaßnahmen, die von Arbeitgebern gegen mögliche Gefahren aufgrund explosionsfähiger Atmosphären und in explosionsgefährdeten Bereichen getroffen werden müssen.