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Dokument-ID: 1132712
Dokumentation der Evaluierung
(§ 5 ASchG, DOK-VO)
Arbeitgeber sind verpflichtet, in einer der Anzahl der Beschäftigten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung im so genannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (S&G-Dokument) schriftlich festzuhalten. Soweit dies aus Gründen der Gefahrenverhütung erforderlich ist, ist diese Dokumentation arbeitsplatzbezogen vorzunehmen. Gesetzliche Grundlage der Dokumentation ist die Dokumentationsverordnung (DOK-VO).