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Dokument-ID: 301252
8.7.3 Durchführung des Umbaus einer Maschine
Wesentliche Änderung – neue Maschine
Bei Vorliegen einer wesentlichen Änderung muss vor der erstmaligen Inbetriebnahme der umgebauten Maschine das Konformitätsbewertungsverfahren nach § 12 der MSV 2010 durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Verpflichtung trifft den Hersteller oder Monteur der Maschine bzw der Anlage. Es muss eine neue oder angepasste technische Unterlage und eine entsprechend modifizierte Betriebsanleitung erstellt werden.