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9.1.4 Errichtung elektrischer Anlagen
Hinweis:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich stets in sicherem Zustand befinden.
Eine Voraussetzung dafür, dass sich eine elektrische Anlage in sicherem Zustand befindet, ist die Ausführung der Anlage nach den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden elektrotechnischen Vorschriften. Falls eine wesentliche Erweiterung oder Änderung der Anlage erfolgt, sind die aktuellen Errichtungsvorschriften anzuwenden. Zentrale Bedeutung kommt dabei den elektrischen Schutzmaßnahmen zu, die den menschlichen Körper vor elektrischem Schlag schützen. Dieses Schutzsystem ist dreistufig ausgeführt: