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Dokument-ID: 698777
8.4.7 Erste-Hilfe-Maßnahmen
Unterweisung
Alle Personen, die mit Chlorkohlenwasserstoffen umgehen, müssen über die Erste-Hilfe-Maßnahmen unterrichtet sein und über das Verhalten bei Arbeitsunfällen unterwiesen werden. Bei Verdacht auf eine Gesundheitsschädigung durch Chlorkohlenwasserstoffe muss der Betroffene den Gefahrenbereich verlassen bzw aus dem Gefahrenbereich gebracht werden. Die Helfer haben sich dabei vor Kontakt mit Chlorkohlenwasserstoffen zu schützen (Atemschutz, Schutzhandschuhe usw).