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Dokument-ID: 754055
14 Evaluierung von Bauarbeiten
Bauarbeiten – Baustellenbegriff
Die umgangssprachlich verwendeten Begriffe „Baustelle“ und „Bauarbeiten“ decken sich nicht mit den gleichen Begriffen im rechtlichen Sinne der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz unterscheidet „Baustellen“ und „auswärtigen Arbeitsstellen“.