© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.8 Evaluierung von optischer Strahlung
Zentrale Bestimmung: §§ 4 und 5 VOPST
Die Evaluierung von optischer Strahlung ist vor allem in den §§ 4 und 5 der Verordnung optische Strahlung (VOPST) festgeschrieben. Unter „optischer Strahlung“ versteht die VOPST definitionsgemäß jede inkohärente und kohärente (zB Laser) elektromagnetische Strahlung von natürlichen oder künstlichen Quellen im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 1 mm. Das Spektrum der optischen Strahlung wird unterteilt in ultraviolette Strahlung, sichtbare Strahlung und Infrarotstrahlung. Bei der Evaluierung von optischer Strahlung müssen insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden: