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Dokument-ID: 1086341
9.1.1 Explosionsfähige Atmosphären
Explosionsgefahren können überall dort auftreten, wo mit brennbaren Stoffen hantiert wird bzw wo solche vorhanden sein können. Stoffe sind als brennbar einzustufen, wenn sie zu einer exothermen Oxidationsreaktion fähig sind. Das sind alle Stoffe, die als „entzündlich“, „leichtentzündlich“ oder „hochentzündlich“ eingestuft oder gekennzeichnet sind oder sonstige Stoffe und Zubereitungen, die (noch) nicht klassifiziert sind, aber die Entzündlichkeitskriterien erfüllen oder generell als entflammbar betrachtet werden müssen.