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Gefahrenermittlung
(§ 4 Abs 1 ASchG)
Die Erhebung an einem Arbeitsplatz, in einem Bereich oder bei einer Tätigkeit, welche Gefahren möglich sind und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auftreten können. Die Bewertung der einzelnen, in diesem ersten Schritt ermittelten Gefahren erfolgt im nächsten Schritt, der Gefahrenbeurteilung oder Risikobeurteilung. Die Gefahrenermittlung muss vor Ort durch qualifizierte Beobachtung, Befragung oder mithilfe von Erfahrungswerten (zB Unfälle, Zwischenfälle, Beinahe-Unfälle) erfolgen. Unterstützend zur Gefahrenermittlung können Checklisten eingesetzt werden.