© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsvorgänge
(§ 1 Abs 1 DOK-VO)
Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument nach DOK-VO ist übersichtlich zu gestalten. Gleichartige Arbeitsplätze oder Arbeitsvorgänge oder Gefahrenbereiche können zusammengefasst dokumentiert werden. Das heißt, dass zB im Falle von Bildschirmarbeitsplätzen die Definitionen und grundlegenden Anforderungen (Seite 1 und 2 der Grundevaluierungen) nur einmal angelegt werden müssen. Natürlich muss für alle (gleichartigen) Arbeitsplätze eine Gefahrenermittlung und -beurteilung sowie in Folge eine Maßnahmenfestlegung durchgeführt werden, die Dokumentation kann jedoch in einem Dokument (Maßnahmenblatt) erfolgen.