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Dokument-ID: 1031532
2.5 Information, Unterweisung, Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
Information und Unterweisung von Arbeitnehmern
Information von Arbeitnehmern
Wenn die Benutzung eines Arbeitsmittels mit einer Gefahr für Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern verbunden ist, müssen alle Arbeitnehmer, die diese Arbeitsmittel benutzen, ausreichende Informationen iSd § 12 ASchG erhalten. Diese Informationen müssen zumindest folgende Angaben enthalten: